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Eine Pflegestelle nimmt ein Tier vorübergehend bei sich auf und betreut es bis zu seiner endgültigen Vermittlung. Das Tier lebt während dieser Zeit im häuslichen Umfeld und kann sich an den Alltag mit Menschen, anderen Tieren und neuen Situationen gewöhnen.
Pflegestellen helfen uns außerdem dabei, den Charakter, die Bedürfnisse und das Verhalten des Tieres besser kennenzulernen. Diese Erfahrungen sind für die Suche nach einem dauerhaft geeigneten Zuhause besonders wichtig.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Als Pflegestelle sollten Sie volljährig sein, ausreichend Zeit für das Tier haben und ihm ein sicheres und geeignetes Zuhause bieten können. Wichtig sind außerdem Geduld, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, sich auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegetieres einzustellen.
Ihre Wohnsituation sollte für die Aufnahme des jeweiligen Tieres geeignet sein. Bei einer Mietwohnung kann eine Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters erforderlich sein. Auch bereits vorhandene Tiere, Kinder, Arbeitszeiten, räumliche Gegebenheiten und mögliche Urlaubspläne werden berücksichtigt.
Vorkenntnisse im Umgang mit Hunden oder Katzen sind hilfreich, jedoch nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass das jeweilige Pflegetier zu Ihrer Erfahrung und Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Ja. Vor der Aufnahme des Tieres wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten des Vereins sowie der Pflegestelle.
Im Pflegevertrag werden unter anderem die Betreuung des Tieres, Kostenregelungen, Tierarztbesuche, Versicherungsfragen, Sicherheitsvorgaben, die Zusammenarbeit während der Vermittlung sowie das Vorgehen in Notfällen festgehalten.
Das Pflegetier darf während der Pflegezeit nicht ohne vorherige Zustimmung des Vereins an andere Personen, Einrichtungen oder Organisationen weitergegeben werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Die Auswahl des Pflegetieres erfolgt gemeinsam mit Ihnen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Wohnsituation, Ihre Erfahrung, Ihre Arbeitszeiten, vorhandene Kinder oder Tiere sowie Ihre persönlichen Möglichkeiten und Wünsche.
Gleichzeitig prüfen wir, welches Tier zu Ihrer Lebenssituation passt und welche besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen.
Ein Tier wird Ihnen nicht ohne vorherige Absprache zugeteilt. Die Aufnahme erfolgt nur, wenn sowohl Sie als auch der Verein davon überzeugt sind, dass die Pflegestelle für das jeweilige Tier geeignet ist.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Die Pflegestelle nimmt das Tier in ihren Alltag auf, betreut und versorgt es und unterstützt es dabei, sich an ein Leben in einem häuslichen Umfeld zu gewöhnen.
Bei Hunden können hierzu unter anderem die Förderung der Stubenreinheit, Leinenführigkeit, Ruhephasen, das Alleinbleiben sowie der Kontakt zu Menschen und anderen Tieren gehören.
Bei Katzen können unter anderem die Gewöhnung an das häusliche Umfeld, die Nutzung der Katzentoilette, der Kontakt zu Menschen und anderen Tieren sowie die Beobachtung ihres Verhaltens und ihrer Bedürfnisse wichtig sein.
Die Pflegestelle informiert den Verein regelmäßig über die gesundheitliche und persönliche Entwicklung des Tieres. Für die Vermittlung werden außerdem aktuelle Fotos, Informationen und gegebenenfalls kurze Videos benötigt.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Die Übernahme der Kosten wird vor der Aufnahme des Tieres besprochen und im Pflegevertrag festgehalten.
Notwendige Tierarztkosten werden grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Verein übernommen. Eine Ausnahme besteht bei akuten Notfällen, in denen eine sofortige tierärztliche Behandlung erforderlich ist. In diesem Fall ist der Verein unverzüglich zu informieren.
Die Regelungen zu Futter, Medikamenten, Transportkosten, Hundesteuer, Katzenstreu und notwendiger Ausstattung können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Sofern eine Kostenerstattung vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen und Belege aufzubewahren. Zusätzliche Anschaffungen oder Behandlungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vereins erfolgen.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Die Haftung und der Versicherungsschutz werden vor der Aufnahme des Tieres geprüft und im Pflegevertrag geregelt.
Verursacht das Pflegetier einen Schaden, verletzt es eine Person oder ein anderes Tier oder ist es an einem Unfall beteiligt, ist der Verein unverzüglich zu informieren.
Gegenüber betroffenen Personen dürfen keine Schuldanerkenntnisse abgegeben und keine eigenständigen Vereinbarungen über Schadensersatz getroffen werden.
Die Pflegestelle ist verpflichtet, alle vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann eine persönliche Haftung der Pflegestelle nicht ausgeschlossen werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Die Dauer der Pflegezeit kann nicht verbindlich vorhergesagt werden. Einige Tiere finden bereits nach kurzer Zeit ein geeignetes Zuhause, während andere mehrere Wochen oder Monate in der Pflegestelle bleiben.
Eine Pflegestelle sollte grundsätzlich bereit sein, das Tier bis zu seiner endgültigen Vermittlung zu betreuen.
Sollte sich Ihre persönliche Situation unerwartet ändern, ist der Verein möglichst frühzeitig zu informieren. Gemeinsam wird anschließend nach einer geeigneten Lösung gesucht. Eine sofortige anderweitige Unterbringung kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Ein Kennenlernen des Tieres erfolgt ausschließlich nach vorheriger Prüfung der Interessierten und nach gemeinsamer Terminabsprache.
Die Pflegestelle muss keine unangekündigten Besuche empfangen. Termine werden so organisiert, dass die Belastung für das Tier und die Pflegestelle möglichst gering bleibt.
Je nach Tier und Situation kann das Kennenlernen in der Pflegestelle, bei einem gemeinsamen Spaziergang oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden.
Die endgültige Entscheidung über eine Vermittlung trifft der Verein in enger Abstimmung mit der Pflegestelle. Das Tier darf nicht ohne ausdrückliche Freigabe des Vereins an Interessierte übergeben werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Geplante Tierarztbesuche müssen grundsätzlich vorab mit dem Verein abgestimmt werden.
Der Verein informiert die Pflegestelle darüber, welche Tierarztpraxis aufgesucht werden kann und welche Untersuchungen oder Behandlungen genehmigt sind.
Bei einem akuten medizinischen Notfall darf und muss unverzüglich tierärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Der Verein ist in diesem Fall schnellstmöglich zu informieren.
Sämtliche Befunde, Rechnungen und Behandlungsunterlagen sind aufzubewahren und dem Verein zur Verfügung zu stellen. Nicht abgestimmte und medizinisch nicht dringend erforderliche Behandlungen können gegebenenfalls nicht erstattet werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Viele Pflegetiere sind in einer neuen Umgebung zunächst unsicher und können unerwartet flüchten. Deshalb müssen die mit dem Verein vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen jederzeit eingehalten werden.
Bei Hunden kann eine doppelte Sicherung mit Sicherheitsgeschirr, Halsband und zwei Leinen erforderlich sein. Türen, Gartentore, Fenster und Fahrzeuge müssen zuverlässig gesichert werden. Freilauf ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vereins zulässig.
Bei Katzen müssen insbesondere Fenster, Balkone, Türen und mögliche Fluchtwege zuverlässig gesichert werden. Freigang ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich mit dem Verein vereinbart wurde.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Urlaubsreisen, Auslandsaufenthalte und eine vorübergehende Betreuung durch andere Personen müssen vorab mit dem Verein abgestimmt werden.
Das Tier darf nicht eigenständig an Familienangehörige, Freunde, Tierpensionen oder andere Pflegestellen weitergegeben werden.
Bereits bekannte Urlaubspläne sollten dem Verein vor der Aufnahme eines Pflegetieres mitgeteilt werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Grundsätzlich kann eine Pflegestelle Interesse an einer Adoption bekunden. Hieraus entsteht jedoch kein automatischer Anspruch auf die Übernahme des Tieres.
Der Verein prüft gemeinsam mit der Pflegestelle, ob eine dauerhafte Vermittlung im Interesse des Tieres liegt.
Auch in diesem Fall gelten der reguläre Vermittlungsablauf, der Schutzvertrag und die vereinbarte Schutzgebühr.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Bei Schwierigkeiten, gesundheitlichen Auffälligkeiten oder Unsicherheiten ist frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson des Vereins aufzunehmen.
In akuten medizinischen Notfällen ist unverzüglich tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Verein muss schnellstmöglich informiert werden.
Je nach Situation kann der Verein mit einer erfahrenen Ansprechperson, einer tierärztlichen Abklärung oder einer fachlichen Trainings- beziehungsweise Verhaltensberatung unterstützen.
Das Tier darf niemals eigenständig weitergegeben oder ohne vorherige Absprache in einem Tierheim, einer Pension oder einer anderen Unterkunft untergebracht werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026