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Der Schutzvertrag regelt die verantwortungsvolle Haltung sowie die Rechte und Pflichten von Verein und adoptierender Person nach der Vermittlung.
Er enthält Vorgaben zu Haltung, Sicherheit, Weitergabe, Rückgabe und Kontaktaufnahme. Bitte lesen Sie ihn vor der Unterschrift vollständig.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Wenn eine Haltung dauerhaft nicht möglich ist, kontaktieren Sie den Verein bitte frühzeitig und ehrlich. Gemeinsam suchen wir eine sichere und tierschutzgerechte Lösung.
Das Tier darf nicht eigenmächtig weitergegeben, ausgesetzt oder ohne Absprache untergebracht werden. Eine Rückgabe richtet sich nach Schutzvertrag und Einzelfall.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Gemeinnützigkeit bedeutet, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke verfolgt. Die Mittel müssen entsprechend diesen Zwecken eingesetzt werden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge dienen damit der Vereinsarbeit und dem Tierschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Den Schutzvertrag muss die volljährige und verantwortliche Halterin oder der volljährige und verantwortliche Halter unterschreiben.
Alle dauerhaft im Haushalt lebenden Personen sollten vorab einbezogen und Zuständigkeiten eindeutig geklärt werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Informieren Sie den Verein bei einem geplanten Umzug möglichst frühzeitig. Eine neue Adresse kann Auswirkungen auf Sicherheit, Haltung, Betreuung und Erreichbarkeit haben.
Teilen Sie die neuen Kontaktdaten mit und klären Sie, ob die neue Wohnsituation für das Tier geeignet ist. Die Pflichten aus dem Schutzvertrag bleiben bestehen.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026
Eine Weitergabe an andere Personen, eine Pflegestelle, Tierpension oder Einrichtung darf nicht eigenmächtig erfolgen. Kontaktieren Sie vorher den Verein und schildern Sie die Situation.
Gemeinsam wird geprüft, welche Lösung dem Tierwohl entspricht. Das gilt auch bei vorübergehender Betreuung.
Zuletzt aktualisiert: 05.08.2026